AGB’s
§ 1 Weitergabeverbot:
Alle Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, diese Objektnachweise oder Objektinformationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Immotradition an Dritte weiterzugeben. Sollte der Kunde gegen diese Bestimmung verstoßen und ein Dritter oder eine andere Person, an die die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließen, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit:
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden.
§ 3 Angaben des Eigentümers:
Der Makler weist darauf hin, dass die übermittelten Objektinformationen entweder vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Der Makler übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben, da er diese nicht auf ihre Genauigkeit überprüft hat. Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit der Informationen selbst zu überprüfen. Der Makler haftet nicht für Fehler in diesen Informationen.
§ 4 Informationspflicht:
Der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages den Makler über den Namen und die Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren und zu prüfen, ob der Makler mit der Zuführung des Vertragspartners beauftragt wurde. Der Auftraggeber erteilt Immotradition hiermit die Vollmacht, Einsicht in das Grundbuch sowie in relevante behördliche Akten, einschließlich Bauakten, zu nehmen und sämtliche Informationsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter zu nutzen, die dem Auftraggeber zustehen.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte:
Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der Maklerprovision gemäß den vereinbarten Sätzen auch dann verpflichtet, wenn ein Ersatzgeschäft zustande kommt. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber von dem Makler nachgewiesenen Interessenten eine neue Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages erhält oder mit einem Rechtsnachfolger des potenziellen Vertragspartners einen Kaufvertrag abschließt. Die Provisionspflicht gilt auch für derartige Ersatzgeschäfte, unabhängig davon, ob das Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen Vertragspartner wirtschaftlich identisch ist.
§ 6 Besichtigungen und Verfügbarkeit der Immobilie:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler oder von diesem benannten Interessenten nach vorheriger Abstimmung den Zugang zur Immobilie zu ermöglichen, um Besichtigungen durchzuführen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die Immobilie während der Vertragslaufzeit nicht anderweitig verkauft, vermietet oder anderweitig belegt wird, ohne den Makler unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Sollte es zu einem Abschluss kommen, ohne dass der Makler hiervon Kenntnis erhält oder beteiligt ist, bleibt die vereinbarte Provision trotzdem fällig, sofern ein von ihm vermittelter Interessent involviert war oder auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist.
§ 7 Konditionen bei Vermietung und Verpachtung:
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien trägt der Auftraggeber eine Maklercourtage von 2 bis maximal 3 Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch mindestens 1.500 EUR zuzüglich MwSt.
Für gewerbliche Miet- oder Pachtverhältnisse zahlt der Mieter/Pächter eine Maklercourtage von 3 Netto-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern der Miet- oder Pachtvertrag eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren hat. Für längere Verträge, einschließlich Optionen, beträgt die Courtage 3,5 % zzgl. MwSt. der 10-Jahres-Miete. Der Satz wird bei einer Mietdauer von bis zu 20 Jahren angepasst.
§ 8 Konditionen bei Verkauf in Deutschland:
Bei Verkäufen fällt eine Maklercourtage von mindestens 3,56 % inkl. Mehrwertsteuer an den Käufer an. Abweichende Konditionen sind im jeweiligen Exposé festgelegt. Die Maklercourtage für den Auftraggeber wird individuell vereinbart und muss in einem separaten Maklervertrag festgelegt werden. Die Mehrwertsteuer richtet sich nach den landesüblichen Bestimmungen. Die Courtage für den Käufer entfällt, wenn im Exposé „Provisionsfrei“ angegeben ist.
§ 9 Konditionen bei Verkauf im Ausland:
Für Verkäufe im Ausland (z. B. Dubai) beträgt die Maklercourtage bei Exklusivaufträgen 5 % und bei konventionellen Verträgen 6 % zuzüglich der lokalen Mehrwertsteuer. Abweichende Konditionen sind im jeweiligen Exposé vermerkt. Die Maklercourtage für den Käufer wird in einem separaten Vertrag festgelegt. Im Exposé angegebene „Provisionsfrei“-Angaben gelten für den Käufer.
§ 10 Provisionsregelung ohne Exposé:
Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Kunde oder Interessent nur die Eckdaten eines Objektes mündlich, per E-Mail oder über Social Media (Facebook, WhatsApp) erhalten hat. Ein Exposé-Download und das explizite Akzeptieren der AGB’s ist nicht erforderlich. In jedem Fall besteht eine Provisionspflicht.
§ 11 Zahlungsziel und Wirksamkeit:
Die Maklercourtage wird nach der Unterzeichnung des Vertrags sofort fällig, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden ab dem dritten Tag Zinsen gemäß § 288 BGB fällig.
§ 12 Einholung von Unterlagen:
Wird der Makler mit der Beschaffung von Unterlagen (z. B. Gutachten, Energieausweis, Angebote) beauftragt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Kosten zu tragen, auch wenn der Makler die Unterlagen von Dritten bezieht.
§ 13 Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt, außer im Falle von Personenschäden oder Verlust des Lebens.
§ 14 Haftungsausschluss bei Objektangaben:
Die Objektangaben stammen überwiegend vom Eigentümer oder sind von vorhandenen Grundrissen übernommen. Hierfür und für alle fehlende oder zurückgehaltene Angaben übernehmen wir keine Haftung.
§ 15 Bildrechte/Textrechte:
Alle durch Immotradition erstellten Bilder, Videos und Texte bleiben deren Eigentum. Der Immobilieneigentümer stimmt einer Veröffentlichung durch Immotradition zu. Eine spätere Veröffentlichung durch den Eigentümer ist nicht gestattet, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Die Rechte können für 2.500 EUR zzgl. MwSt. käuflich erworben werden.
§ 16 Verjährung:
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden aufgetreten ist. Kürzere Verjährungsfristen können für den Makler im Einzelfall gelten.
§ 17 Gerichtsstand:
Für alle Verpflichtungen und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt der Firmensitz von Immotradition als Gerichtsstand.
§ 18 Hinweis zum GwG (Geldwäschegesetz):
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind wir verpflichtet, Ihre Daten bereits bei einer Kaufabsicht oder Zusage zu erheben.
§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung:
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Laufzeit schriftlich vereinbart wurde.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend).
Eine Kündigung lässt den Provisionsanspruch für bereits vermittelte oder nachgewiesene Interessenten unberührt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn es nach der Kündigung innerhalb von 6 Monaten zu einem Vertragsabschluss mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten kommt.
§ 20 Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien am nächsten kommt.